Planungsmerkmale und Werkstoffauswahl bei der Brunnenentwässerung
Brunnenanlagen werden individuell gestaltet, dafür sind je nach Ausführung folgende Normen einzubeziehen:
- DIN EN 1253-1 Schlitzweiten bei der Abdeckung max. 8 mm (Barfußbereich)
- DIN EN 1176-1 Fangstellen für Finger und Füße (Kinderspielgeräte)
- DIN EN 1433 Belastung für Entwässerungsrinnen in der Verkehrsfläche Klasse A15 - D400. Schlitzweite max. 18 mm
- VDE 0100-702 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-702
Anforderungen von Schwimmbädern, begehbare Wasserbecken und Springbrunnen
Alle Kriterien sind mit dem Betreiber und eventuellen Versicherungsträgern abzustimmen.
Werkstoffauswahl
Werkstoff 1.4404 (V4A)
- Für Brunnenanlagen, die zur Vorbeugung von hygienischen Problemen mit Chlorwasser betrieben werden und wo durch den Einsatz von Taumitteln während der Stilllegung im Winter verschärfte Bedingungen gegeben sind.
Werkstoff 1.4301 (V2A)
- Für Brunnenanlagen, die nicht mit Chlorwasser betrieben werden und im Winter weitgehend von einer Taumittelbelastung* ausgeschlossen sind.
Farbgebung
Pulverbeschichtung ist in allen RAL-Farben möglich. Der Oberflächenschutz von Edelstahl wird dadurch optimiert.
*Trotz der hervorragenden Korrosionsbeständikeit von austenitischen CrNi-Stählen kann es insbesondere bei Chloridbelastungen zur Korrosion mit Lochfraßgefahr (z.B. durch Tausalze) kommen. Molybdänhaltige V4A-Stähle sind zwar teurer aber wesentlich widerstandsfähiger. Auf den Einsatz von ferritischen Stählen (z.B. 1.4016) bei Brunnenanlagen sollte grundsätzlich verzichtet werden.