Entsprechend der Flachdachrichtlinie 12/2016 sind vor Türen, mit verminderter Anschlusshöhe ab 5 cm, rinnenförmige Entwässerungsroste vorzusehen.
Ohne Vordach sollte die Gitterrostbreite mindestens 150 mm betragen.
Barrierefreie Übergänge sind als Sonderlösungen zwischen den Baubeteiligten abzustimmen